So konfigurieren Sie den EJB-Zeitgeberdienst

Der Zeitgeberdienst ist ein vom Enterprise-Bean-Container bereitgestellter, fortdauernder und transaktionaler Benachrichtigungsdienst, mit dem von Enterprise-Beans verwendete Benachrichtigungen oder Ereignisse geplant werden. Alle Enterprise-Beans akzeptieren Stateful Session-Beans und können Benachrichtigungen vom Zeitgeberdienst empfangen. Durch den Dienst gesetzte fortdauernde Zeitgeber werden nicht zerstört, wenn der Server heruntergefahren oder neu gestartet wird.

  1. Erweitern Sie in der Navigationsstruktur den Konfigurationsknoten.
  2. Wählen Sie den Knoten "EJB-Container".

    Die Seite "Enterprise Java Beans (EJB)" wird geöffnet.

  3. Klicken Sie auf die Registerkarte "EJB-Zeitgeberdienst".

    Die Seite "EJB-Zeitgeberdienst" wird geöffnet.

  4. Geben Sie im Feld "Minimales Lieferintervall" die Mindestanzahl Millisekunden an, die verstreichen dürfen, bis der nächste Zeitgeberablauf für einen bestimmten Zeitgeber auftreten kann.

    Ein zu niedrig gewählter Wert für diese Einstellung kann zu einer Serverüberlastung führen. Der Standardwert ist 1000.

  5. Geben Sie im Feld "Maximale erneute Sendungen" die maximale Anzahl an Versuchen ein, die der Zeitgeberdienst unternimmt, um einen Zeitgeberablauf aufgrund einer Ausnahme oder einer Zurücksetzung zu senden.

    Der Standardwert beträgt 1.

  6. Geben Sie im Feld "Intervall für erneutes Senden" die Zeit zwischen erneuten Sendeversuchen in Millisekunden ein.

    Der Standardwert lautet 5000.

  7. Geben Sie im Feld "Zeitgeberdatenquelle" den JNDI-Namen der JDBC-Ressource ein, die als Zeitgeberdatenquelle verwendet werden soll.

    Dieser Wert (sofern angegeben) überschreibt den Standardwert von jdbc/__TimerPool für die Zeitgeberdienst-Systemanwendung.

  8. Klicken Sie auf "Speichern".

    Tipp - Um zu den Standardeinstellungen zurückzukehren, klicken Sie auf die Schaltfläche "Standardwerte laden" und anschließend auf "Speichern".


  9. Starten Sie GlassFish-Server neu.
Siehe auch
Copyright © 2010, Oracle und/oder verbundene Unternehmen. Alle Rechte vorbehalten. Rechtlicher Hinweis